BPOL NRW: 15-Jährige greift Bundespolizisten an

In der Nacht zu Montag (5. August) trafen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Dortmund auf eine schlafende Minderjährige. Diese war den Beamten bereits aus der Nacht zuvor bekannt. Als die Einsatzkräfte das Mädchen der Dienststelle zuführten, griff sie diese mit Tritten und Bissen an. Gegen 00:50 Uhr trafen Einsatzkräfte der Bundespolizei nach einem Hinweis auf eine 15-Jährige, die sich schlafend im Dortmunder Hauptbahnhof befand. Die Jugendliche war den Beamten bereits aus der vergangenen Nacht namentlich bekannt, da sie als vermisst gemeldet worden war und folglich in Gewahrsam genommen wurde. Aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit wurde das Mädchen erneut in Gewahrsam genommen und der Dienststelle am Dortmunder Hauptbahnhof zugeführt. Darauf reagierte sie äußerst aggressiv und versuchte die Uniformierten durch Tritte und Bisse anzugreifen. Zudem sperrte die eritreische Staatsbürgerin sich immer wieder gegen die Laufrichtung und versuchte sich aus den Griffen der Polizisten zu lösen. In den Wachräumen verhielt die Minderjährige aus Bönen sich weiterhin renitent und versuchte schließlich ihren Kopf gegen eine Sitzbank zu schlagen. Ermittlungen ergaben, dass sie weiterhin als Vermisste ausgeschrieben war. Zudem ergaben die Überprüfungen, dass das junge Mädchen in den vergangenen Wochen mehrmals wegen Angriffen auf Polizeibeamte aufgefallen war. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt wurde die Eritreerin, aufgrund ihres auffälligen Verhaltens, in ein zuständiges Krankenhaus verbracht. Während der Tathandlung blieben alle Beteiligten unverletzt. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.