BPOL NRW: 10 Monate Haft – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Gestern Abend (7. August) überprüften Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann. Zwei Staatsanwaltschaften fahndeten bereits nach diesem. Gegen 18:40 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dabei kontrollierten diese einen 48-Jährigen, welcher sich mit seinem deutschen Personalausweis auswies. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaften Köln und Leipzig bereits nach dem Mann suchten. Das Landgericht Köln verurteilte den Deutschen im November 2022 rechtskräftig, wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Im März 2019 erließ das Amtsgericht Leipzig ein Urteil wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Da der Deutsche sich bisher der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurden die Haftbefehle erlassen. Ein Fingerabdruckscan bestätigte dessen Identität zweifelsfrei. Nach seiner Festnahme brachten die Uniformierten den Wohnungslosen für voraussichtlich zehn Monate in eine Justizvollzugsanstalt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.