BPOL NRW: Unerlaubt vom Unfallort entfernt – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Gestern Mittag (8. August) nahmen Bundespolizisten einen Mann fest, als dieser über den Dortmunder Flughafen einreisen wollte. Eine Staatsanwaltschaft hatte Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Gegen 14:30 Uhr wurde ein 43-Jähriger an der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/ Türkei vorstellig. Ermittlungen der Beamten ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl nach diesem fahnden ließ.
Das Amtsgericht Dortmund hatte den türkischen Staatsbürger im Oktober 2022, wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 25,- Euro rechtskräftig verurteilt. Da der Gesuchte bisher weder die Summe in Höhe von 750,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt, noch sich dem Haftantritt gestellt hatte, wurde er zur Verhaftung ausgeschrieben.
Gegenüber den Bundespolizisten konnte der Dortmunder die Geldstrafe samt Verfahrenskosten bezahlen. Dies bewahrte ihn vor einem voraussichtlich 30-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Anschließend konnte der Türke seine Reise fortsetzen.
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