Mit 150 km/h bei erlaubten 70 Stundenkilometern unterwegs
(SN) Insgesamt 328 Tempo-Verstöße hat der Verkehrsdienst der Polizei Minden-Lübbecke bei gemessenen 3.936 Fahrzeugen im Rahmen von Verkehrskontrollen auf der B 482 in Porta Westfalica und der B 61 in Petershagen am Mittwoch festgestellt. Die Folgen der anlässlich der Aktionswoche ROADPOL "Operation Speed" erfolgten Messungen: 216 Verwarngelder, 112 OWi-Anzeigen und sieben Fahrverbote. Besonders negativ traten ein Seat-Fahrer und ein Motorradfahrer in Erscheinung.
In Porta Westfalica bildete der Bereich B 482 / Im Kirchfeld den Schwerpunkt der Aktion. Hier registrierten die Einsatzkräfte 278 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Trauriger Spitzenreiter war am Nachmittag ein Seat-Fahrer, der mit gemessenem Tempo 150 auf die Kontrollstelle zuraste. Damit war der Mann mehr als doppelt so schnell unterwegs, als die erlaubten 70 Stundenkilometer. Nun hat er ein dreimonatiges Fahrverbot, ein Bußgeld von 700 und zwei Punkte in Flensburg zu erwarten.
In Petershagen richteten die Gesetzeshüter ihren Fokus auf die B 61 im Bereich Mittelweg. Hier wurden 50 Tempoüberschreitungen aktenkundig. Darunter ragte am Abend ein VW-Fahrer heraus, der mit Tempo 120 bei erlaubten 70 Stundenkilometern gemessen wurde. Dem Mann drohen ein Bußgeld von 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in der Flensburger Sünderkartei.
Gegen 20.30 Uhr wurden die Beamten in Petershagen außerdem auf einen Motorradfahrer aufmerksam, der die Messstelle an der B 61 mit Tempo 87 passierte. Daraufhin wendete er und befuhr langsamer die Örtlichkeit in entgegengesetzter Richtung. Hierbei entdeckte der Yamaha-Fahrer offenbar das Messfahrzeug, bog seine Kennzeichen am Motorrad hoch und streckte den Beamten provokativ den Mittelfinger entgegen. Nach erneutem Richtungswechsel passierte er abermals die Messstelle, hatte dabei jedoch scheinbar nicht mit den Folgen gerechnet. So wurde er von den Polizisten gestoppt und kontrolliert. Der 19 Jahre alte Mindener, der sich noch in der Probezeit befindet, muss sich nun neben den Folgen des Tempoverstoßes mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Beleidigung und Kennzeichenmissbrauchs anfreunden.
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