BPOL NRW: Beleidigt, bedroht und nach Bundespolizisten geschlagen
Am gestrigen Abend (10. August) wurden Bundespolizisten im Hauptbahnhof Dortmund auf eine Rangelei zwischen zwei Männern aufmerksam. Einer der Beteiligten pöbelte wenig später mehrere Reisende an. Als dieser anschließend kontrolliert wurde, schlug er nach den eingesetzten Beamten, beschimpfte und bedrohte diese.
Gegen 19 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Dortmunder Hauptbahnhof. Auf der Höhe des Treppenaufgangs zu dem Bahnsteig zu Gleis 8, wurden die Beamten auf eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männern aufmerksam. Nachdem die Bundespolizisten einschritten und die Beteiligten voneinander trennten, gaben der 29-Jährige und sein Kontrahent an, dass es nur ein Gerangel gewesen sei und sie den Bahnhof mit dem nächsten Zug verlassen werden. Auf dem Weg zu dem Treppenaufgang, ging der deutsche Staatsbürger (29) dann aber erneut andere Reisende verbal an. Als er den Bahnsteig erreichte, versuchte er sich mit allen Gliedmaßen ausgestreckt die Rolltreppe hinabrutschen zu lassen. Daraufhin sprachen die Uniformierten den Mann aus Meschede erneut an. Schon zu Beginn des Gesprächs verhielt sich der Tatverdächtige verbal aggressiv und unkooperativ. Als er aufgefordert wurde, sich auszuweisen, machte der Deutsche nur provokante Äußerungen und drohte den Einsatzkräften. Anschließend schlug er die Hand eines Beamten weg, woraufhin der Aggressor zu Boden gebracht und fixiert wurde. Dabei sperrte er sich, indem er seine Arme unter seinem Oberkörper verschränkte. Die Polizisten forderten den Deutschen erneut auf, sich zu beruhigen und den polizeilichen Anweisungen Folge zu leisten. Auf dem Weg zur Dienststelle leistete er jedoch erneut passiven Widerstand, indem er sich gegen die Laufrichtung stemmte. Zudem beleidigte und bedrohte er die Uniformierten mehrfach.
In der Bundespolizeiwache wurde die Identität des Mannes zweifelsfrei festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er mit 1,48 Promille alkoholisiert war. Als die Einsatzkräfte den 29-Jährigen mit dem Sachverhalt konfrontierten, gab dieser die Tat zu und machte anschließend von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung ein.
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