BPOL NRW: Bundespolizei stellt Messer nach Körperverletzung sicher und vollstreckt Haftbefehl gegen Tatverdächtigen
Am Sonntagmorgen (11. August) kam es in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs Gelsenkirchen zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Diese trug sich schließlich bis in das Bahnhofsgebäude. Bundespolizisten sowie Beamte der Polizei NRW fassten die Tatverdächtigen. Neben zwei aufgefundenen Messern stellte sich zudem heraus, dass einer der Aggressoren bereits per Haftbefehl gesucht wurde.
Gegen 4:45 Uhr wurde die Bundespolizei am Gelsenkirchener Hauptbahnhof durch die Polizei NRW, über eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen mit Messern in Kenntnis gesetzt. In der Haupthalle trafen die Beamten auf eine Gruppe von mehreren Männern. Der 23- und der 36-Jährige erschienen als unmittelbare Beteiligte der Auseinandersetzung. Vor dem türkischen Staatsbürger (36) befand sich ein Küchenmesser auf dem Boden. Zudem wies dieser eine blutende Verletzung am Kopf auf. Die umstehenden Zeugen wiesen die Einsatzkräfte bereits beim Eintreffen unverzüglich daraufhin, dass die Tatverdächtigen Messer bei sich führen würden. Unter Androhung der Schusswaffe und des Tasers sprachen die Bundespolizisten sowie die Beamten der Polizei NRW die Tatverdächtigen zu Boden und fixiert diese. Anschließend wurden der guineische und der türkische Staatsangehörige (23, 36) der Bundespolizeidienststelle am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zugeführt.
Vor Ort wurden die Männer zunächst durchsucht. Bei der Durchsuchung fanden die Uniformierten bei dem Gelsenkirchener (23) ein Springmesser auf. Dabei handelt es sich um ein Messer, dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt und hierdurch, oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung, festgestellt werden kann.
Durchgeführte Atemalkoholtests ergaben, dass der Türke (36) mit 0,76 Promille und sein Kontrahent mit 1,64 Promille alkoholisiert waren.
Ermittlungen brachten zudem zum Vorschein, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Haftbefehl gegen den Guineer (23) erlassen hatte. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde der junge Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.050,- Euro oder ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt. Da der Gesuchte die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss aller strafprozessualer Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die Bundespolizisten stellten das Springmesser sicher und leiteten gegen den 23-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Eine Videoauswertung der Überwachungskameras zeigte, dass der Mann vom Möhnesee (36) das zuvor aufgefundene Küchenmesser in seiner hinteren Hosentasche trug. Dieses jedoch während der körperlichen Auseinandersetzung nicht einsetzte. Auf Nachfrage gab der 36-Jährige an, dass er das Messer seinem Kontrahenten zuvor abgenommen habe. Dies konnte nicht verifiziert werden, da sich der Ursprungssachverhalt bereits vor dem Bahnhof ereignete. Durch die Videoauswertung ermittelten die Beamten zudem, dass die Kopfverletzung des Mannes (36) aus einem Schlag mit einer Glasflasche durch den Guineer (23) resultierte.
Unterdessen wurde aufgrund der Kopfverletzung des Türken (36) ein Rettungswagen angefordert. Nach einer ersten medizinischen Untersuchung durch die Sanitäter, wurde er in ein zuständiges Krankenhaus gebracht.
Die Bundespolizisten leiteten gegen den 36-jährigen Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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