(Singen, Lkr. Konstanz) Radfahrer mit über 3,4 Promille unterwegs (09.08.2024)
Ein Radfahrer ist am Freitagabend stark alkoholisiert auf der Lindenstraße unterwegs gewesen. Gegen kurz nach 20 Uhr teilte ein Zeuge einen Radler auf der Lindenstraße mit, der bereits mehrfach gestürzt sei und sich nun verletzt habe. Beim Eintreffen der Polizei konnte sich der 62-jährige Pedelec-Fahrer nur schwer auf den Beinen halten und musste gestützt werden. Die Hinzuziehung eines Rettungswagens zur Versorgung seiner Kopfwunde lehnte der Mann ab. Da er stark nach Alkohol roch führten die Polizisten mit ihm einen Alkoholtest durch der einen Wert von über 3,4 Promille ergab. Der 62-Jährige musste daraufhin in einem Krankenhaus eine Blutprobe abgeben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut darauf hin: Radfahrer oder -fahrerinnen, die mit 1,6 Promille und mehr auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat (siehe §§ 316 und 315c StGB). Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!
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Katrin Rosenthal
Polizeipräsidium Konstanz
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