Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Flughafen München – 27-jährige Deutsche wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gesucht
Am 12. August wurde eine 27-jährige deutsche
Staatsangehörige bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Seoul von der
Bundespolizei am Flughafen München festgenommen. Gegen die Frau lag ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor. Der Haftbefehl wurde
wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erlassen.
Die Betroffene hatte die Möglichkeit, die Vollstreckung des Haftbefehls durch
Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro abzuwenden. Andernfalls hätte eine
Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen gedroht. Da sie den Betrag nicht selbst
aufbringen konnte, wurde die Geldstrafe schließlich von einem Verwandten bei der
Polizei in Berlin bezahlt.
Nach Bestätigung des Zahlungseingangs konnte die 27-Jährige ihre Reise
fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Stefan Bayer
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea@polizei.bund.de
Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.600
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte
Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre
polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
oder unter oben genannter Kontaktadresse.
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