Betrunkener Lkw-Fahrer leistete Widerstand
Weil ein Lkw offenbar mit Schlangenlinien zunächst auf der BAB 57 und dann der B9 fuhr, informierte ein aufmerksamer Autofahrer die Polizei. Diese konnte den Lkw samt Fahrer, einem 54-jährigen Mann aus Wiesbaden, letztlich auf der Otto-Schott-Straße antreffen und kontrollieren. Während der Kontrolle erhielten die Beamten den Verdacht, dass der Fahrer alkoholische Getränke zu sich genommen hatte. Ein durchgeführter Alcotest bestätigte diesen, so dass der Wiesbadener die Polizisten zur Wache begleiten durfte. Hier wurde ihm durch einen Arzt zur Feststellung der genauen Alkoholmenge eine Blutprobe entnommen. Bei der Entnahme des Blutes wehrte sich der 54-jährige und trat mehrfach gegen die eingesetzten Polizisten. Da sich der Mann auch weiterhin aggressiv zeigte und nicht beruhigen ließ, verbrachte er die darauffolgende Nacht bis zu seiner Ausnüchterung in einer Arrestzelle bei der Polizei. Zudem wurde der Führerschein des Mannes vorläufig eingezogen. Auf ihn warten nun Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren unter Einfluss alkoholischer Getränke und Widerstands gegen Polizeibeamte.
Die weiteren Ermittlungen hat das Verkehrskommissariat 2 in Neuss übernommen.
Die Ermittler suchen in diesem Zusammenhang zwei Personen die gegen 17:30 Uhr an der Bushaltestelle Üdesheim-Stüttgen gestanden haben. Sie könnten wichtige Angaben zum Fahrverhalten des Lkw-Fahrers machen und mögen sich bitte unter der 02131 3000 bei der Polizei melden.
Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen. Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem sichere Fahrt!
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: