Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei verhindert Einreise eines Usbeken mit gefälschtem Arbeitsvertrag

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des Fluges TK1629 aus Istanbul wurde gestern (15. August)ein 20-jähriger usbekischer Staatsangehöriger von Bundespolizisten am Flughafen München kontrolliert. Er händigte den Beamten ein Visum mit dem Vermerk "Ferienbeschäftigung" und einen entsprechenden Arbeitsvertrag aus. Aufgrund ähnlicher polizeilicher Erkenntnisse bei früheren Kontrollen der Person wurde er zur Befragung mit zur Dienststelle genommen. Im Zuge weiterer Recherchen stellte sich heraus, dass der usbekische Staatsangehörige die angebliche Ferienbeschäftigung nicht antreten konnte, da er die erforderlichen Prüfungen nicht abgelegt hatte. Der zwischenzeitlich kontaktierte vermeintliche Arbeitgeber gab zudem an, den 20-Jährigen nicht namentlich zu kennen. Auf den Usbeken wartete eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz und nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde er noch am selben Abend nach Istanbul zurückgeschickt. Rückfragen bitte an: Stefan Bayer Bundespolizei Flughafen München Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen Telefon: 089/97307-9020 E-Mail: bpol.muc.stsoea@polizei.bund.de Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse. Werden auch Sie Follower von @bpol_by!