Schule hat begonnen – wie wichtig der Schulweg zu Fuß ist!

Die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater der Polizei im Rhein-Kreis Neuss starten nächste Woche mit ihren Aktionen zum Schulbeginn. Die Beraterinnen und Berater finden Sie am Dienstag (20.08.) von 10-13 Uhr in Dormagen auf dem Marktplatz. Ebenso können diese am Donnerstag (22.08.) von 10-13 Uhr in Neuss auf dem Marktplatz angetroffen werden. Pressevertreter sind zu diesem Termin herzlich eingeladen. Weitere Tipps und Informationen zum Fußgängertraining gibt es auf unserer Internetseite: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/fussgaengertraining-fuer-kitas Polizeihauptkommissarin Daniela Luppus von der Verkehrsunfallprävention der Polizei Neuss gibt Tipps für den Schulstart Nach dem Ende der Schulferien wird es wieder lebendiger auf den Straßen, denn der Schulalltag geht los. Für die meisten Schüler und Schülerinnen wird dies der 21. August sein. Die frisch gebackenen Erstklässler starten erst am 22. August mit dem ersten Weg zur Schule. Das Zurücklegen dieses Weges zu Fuß bietet, im Gegensatz zum Mitfahren im Auto der Eltern, vielerlei Vorteile. Die Kinder lernen sicheres Verhalten im Straßenverkehr, denn jeder Schulweg ist auch gleichzeitig ein Training. Zunächst noch unter der Aufsicht von Erwachsenen, sollten die Kinder in die Lage versetzt werden alleine zu gehen. Wenn dies soweit ist, wächst bei den Kleinen auch das Selbstbewusstsein, ein weiterer wichtiger Schritt um Sicherheit zu erlangen. Kinder haben einen großen Bewegungsdrang! Der Fußweg zur Schule baut Energie ab, man trifft andere Mitschüler und kann sich austauschen. Dies alles führt dazu, dass diese Kinder sich im Unterricht besser konzentrieren können und aufmerksamer sind. Somit kann der Schulweg sogar zur schulischen Leistung des Kindes beitragen. Aber auch neue Freundschaften können hier geschlossen werden. Sollte der Schulweg zu lang sein um ihn zu Fuß zurück zu legen, wäre es eine Möglichkeit den Nachwuchs etwas abgesetzt von der Schule raus zu lassen. Vielleicht an einer Stelle, wo man andere Mitschüler treffen kann und zumindest ein kleines Stück mit ihnen zusammen zur Schule geht. So kann das Kind auch von den oben genannten Vorteilen profitieren. Das Absetzten an einer etwas entfernteren Stelle bewahrt auch die Eltern davor mit dem Pkw verbotswidrig vor der Schule anzuhalten. Denn vor der den meisten Grundschulen ist ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Wer dort anhält um sein Kind aus dem Auto aussteigen zu lassen, verhält sich nicht nur regelwidrig, sondern ist auch ein extrem schlechtes Vorbild für alle Kinder! Gleichzeitig blockieren verbotener Weise anhaltende Autos den Schulweg für alle anderen Kinder und nehmen ihnen die Sicht für ein sicheres Überqueren der Straße. Eine Bitte an alle anderen Verkehrsteilnehmer: seien sie Aufmerksam und nehmen sie Rücksicht auf die Neulinge. Auch bereits etwas ältere Kinder müssen sich nach den großen Ferien erst wieder an Alles gewöhnen und können Fehler machen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: