BPOLI L: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizeinspektion und der Polizeidirektion Leipzig Polizeieinsatz anlässlich des Versammlungsgeschehens rund um den CSD in Leipzig
Die Bundespolizeiinspektion Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig führten heute einen Einsatz anlässlich mehrerer Versammlungen rund um den Christopher Street Day in Leipzig durch. Dabei wurden sie neben den Bereitschaftspolizeiabteilungen Dresden und Leipzig von Einsatzkräften aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Bundespolizeiinspektion Leipzig war mit 250 Beamten im Bahnhof und bei der Überwachung des Reiseverkehrs via Bahn präsent. Unter Führung der Polizeidirektion Leipzig waren insgesamt über 1.000 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz.
Ab 09:00 Uhr kam es auf dem Leipziger Hauptbahnhof zur Anreise von Personen, die das Ziel hatten, zu einer rechtsextremistischen Versammlung auf der Westseite des Hauptbahnhofes zu gelangen. Bereits bei der Anreise wurden durch die Bundespolizei erste Straftaten festgestellt. Die Personen wurden mit Ankunft am Hauptbahnhof Leipzig in einen gesicherten Bereich am westlichen Ende der Bahnhofshalle begleitet, um die polizeirechtlich erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Diese Personen zeigten ein versammlungstypisches und teilweise aggressives bzw. militantes Verhalten. Somit wurde dies bereits als Versammlung einklassifiziert. Die Polizei registrierte bei den Teilnehmenden Verstöße gegen das Strafgesetzbuch und das Sächsische Versammlungsgesetz. Nach einem Gespräch der Versammlungsbehörde mit dem Versammlungsleiter beendete dieser seine Versammlung kurz vor 12:00 Uhr und kam so einer möglichen Versammlungsauflösung zuvor.
Parallel dazu fanden angemeldete Gegendemonstrationen vor dem Bahnhofsgelände statt. Polizeikräfte trennten diese. Dabei kam es zu einem großen Zustrom von Personen, sodass der Außenring am Hauptbahnhof kurzzeitig für den Individualverkehr gesperrt werden musste. Zudem wurde auf dem Bahnsteig Gleis 6/7 sowie später auf dem Querbahnsteig in Sichtweite der Teilnehmer der rechten/rechtsextremistischen Versammlung zwei Spontandemonstrationen angemeldet, die die Versammlungsbehörde positiv beschied. An diesen nahmen in der Spitze 250 Personen teil. Der Bahnverkehr war nur geringfügig betroffen, die Züge fuhren teilweise auf anderen Gleisen.
Die ca. 300 bis 400 Teilnehmenden der beendeten rechten/rechtsextremen Versammlung wurden im Hauptbahnhof festgehalten, um die notwendigen strafprozessualen Maßnahmen durchzuführen und die Personen gefahrenabwehrrechtlich zu durchsuchen. Aufgrund der Vielzahl der Personen dauerten die Maßnahmen bis ca. 18:00 Uhr an. Es wurden sanitäre Anlagen zur Verfügung gestellt, Wasser bereitgestellt und die medizinische Versorgung sichergestellt. Durch Lautsprecherdurchsagen wurden Jugendliche, Minderjährige sowie körperlich beeinträchtigte Personen darauf aufmerksam gemacht, sich bei den Einsatzkräften für eine beschleunigte Behandlung zu melden. Vor der Entlassung aus den polizeilichen Maßnahmen erhielten die Personen ein Aufenthaltsverbot für einen Großteil des Stadtgebietes von Leipzig und wurden bei der bahnseitigen Abreise von der Bundespolizei begleitet.
Die Parade des Christopher Street Day startete ihren Aufzug gegen 13:15 Uhr am Augustusplatz. Insgesamt nahmen 19.000 Personen daran teil. Im Stadtgebiet kam es im Streckenverlauf zu Verkehrsbehinderungen und der Aufzug verlief bis zu seiner Rückkehr am Augustusplatz störungsfrei.
Die Polizei bleibt auch bis in die Nachtstunden zur Absicherung weiterer Veranstaltungen rund um den CSD im Stadtgebiet präsent.
Es wurden mehrere Straftaten wie Volksverhetzung, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen festgestellt und zudem zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Da noch nicht alle Maßnahmen der Polizei abgeschlossen sind, erfolgt am morgigen Sonntag eine ergänzende im Schwerpunkt statistische Meldung.
Aus Sicht der Polizei Sachsen und der Bundespolizei wurden die gesteckten Ziele bisher erreicht. Der CSD konnte sicher stattfinden, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit - im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken - gewährt. Die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Bahnreisenden konnte gewährleistet werden.
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Pressesprecher Bundespolizei
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