BPOLI PW – GdpD POM: Bundespolizisten vollstrecken am Wochenende drei Haftbefehle
Einem 34jährigen Polen wurden bei der Kontrolle am gestrigen Sonntag gegen 18:00 Uhr auf der B 104 seine fehlenden Barmittel zu Verhängnis. Durch Unterstützungskräfte der MKÜ wurde er als Mittreisender in einem polnischen PKW überprüft. Diese fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung.
Da er die Geldstrafe in Höhe von 2700,00 EUR sowie Kosten in Höhe von 77,50EUR nicht aufbringen konnte, folgte die Überstellung in die JVA Neustrelitz zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.
Gegen Mitternacht des 18.08.2024 wurde ein 31jähriger polnischer Staatsangehöriger auf der BAB 11 Pomellen durch Unterstützungskräfte der BPOLABT Ratzeburg kontrolliert. Beim Mitreisenden in einem polnischen PKW ergab die fahndungsmäßige Überprüfung der Person eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Neubrandenburg wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Nach Zahlung der Geldstraße sowie der Kosten in Höhe von 886,00 Euro ersparte er sich die alternativ festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen.
Allerdings fanden die Beamten in einem Verschlussbeutel 0,22 Gramm Amphetamin, was ihm erneut eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG einbrachte.
Bereits am Samstagmittag ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eines 38jährigen Georgiers eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt / Oder auf Grund des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen. Der Mitreisende in einem PKW mit polnischer Zulassung hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro sowie 77,50 Euro Verfahrenskosten zu zahlen oder 30 Tage Ersatzfreiheitstrafe abzuleisten. Der Georgier gab an, die Geldstrafe bereits beglichen zu haben, dies belegte er mit einem Foto auf seinem Smartphone. Eine Nachfrage beim zuständigen Landeskriminalamt Brandenburg ergab, dass der Haftbefehl noch aktuell ist und somit wurde ihm mittels Sprachmittler empfohlen, die Geldstrafe vor Ort zu entrichten. Nach Zahlung der Geldstrafe ohne Verfahrenskosten konnte er seine Reise fortsetzen.
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