Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Faustmesser führt zur Strafanzeige
Am Dienstag gegen 6:30 Uhr machte sich ein 17-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Stuttgart. Seinen Trolley legte er bei der Luftsicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Beamte der Bundespolizei wurden hinzugezogen und überprüften das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Faustmesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zum Tatvorwurf wollte er sich nicht äußern. Im Anschluss konnte er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden.
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