Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige
Am Donnerstag gegen 11:45 Uhr machte sich eine 39-jährige ukrainische Staatsangehörige auf den Weg von Hamburg nach Brüssel. Ihre Handtasche legte sie bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Pfefferspray aufgefunden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zum Tatvorwurf gab sie an, das Pfefferspray in der Ukraine gekauft zu haben und dies zur Selbstverteidigung immer mitzuführen. Im Anschluss konnte sie weiterreisen.
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