BPOL NRW: 25-Jähriger tritt und schlägt nach Bundespolizisten
Am gestrigen Nachmittag (22. August) wurden Bundespolizisten im Hauptbahnhof Bochum auf einen augenscheinlich hilfebedürftigen Mann aufmerksam gemacht. Während der polizeilichen Maßnahmen widersetzte dieser sich den Beamten und griff diese an.
Gegen 15:40 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Bochumer Hauptbahnhof. Während ihrer Streifentätigkeit wurden die Beamten von dem Ordnungsamt Bochum über eine verwirrte Person informiert. Nur wenig später trafen die Polizisten dann auf den 25-Jährigen, der einen hilfebedürftigen Eindruck machte. Als der Mann angesprochen wurde, reagierte dieser zunächst nicht. Erst nach wiederholter Nachfrage, händigte er den Uniformierten schließlich ein personalisiertes Dokument der Stadt Hamm aus. Da der ukrainische Staatsbürger mit einer Kapuze, schwarzen Maske und Sonnenbrille bekleidet war, war ein Lichtbildabgleich zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Der Aufforderung, die Gegenstände abzulegen, um einen Abgleich durchzuführen, kam der Wohnungslose nicht nach.
Zur zweifelsfreien Feststellung der Identität des Mannes, wurde er der Bundespolizeidienststelle zugeführt. Da er sich weigerte, der Maßnahme Folge zu leisten, ergriffen die Einsatzkräfte seine Arme und führten ihn Richtung des Reviers. Dies versuchte er zu unterbinden, indem er sein gesamtes Körpergewicht verlagerte. Als der Ukrainer sich gewaltsam aus dem Gewahrsam löst, nach einem der Beamten trat und diesem mit der Faust gegen den Oberkörper schlug, wurde er zu Boden gebracht und fixiert.
Nachdem der Beschuldigte schließlich der Bundespolizeiwache zugeführt wurde, stellten die Uniformierten seine Identität zweifelsfrei fest. Ermittlungen ergaben, dass er bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung trat. Als die Polizisten den Polizeibekannten mit dem Sachverhalt konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein.
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