BAB 5 – AS Bad Krozingen / Hausen an der Möhlin — Unter Alkoholeinwirkung und ohne Fahrerlaubnis Verkehrsunfall verursacht — Fahrbahn teilweise gesperrt – Zeugenaufruf

Unfallzeit: 23.08.2024 - 23:00 Zur genannten Zeit ereignete sich auf der Nordfahrbahn der BAB 5 ein Verkehrsunfall. In Höhe der Gemeinde Hausen an der Möhlin, an der Anschlussstelle Bad Krozingen, fuhr ein 25-Jähriger mit seinem Pkw auf die BAB in Fahrtrichtung Norden auf. Hierbei übersah er die ordnungsgemäß auf dem rechten Fahrstreifen fahrende 68-jährige Pkw-Fahrerin. Es kam zur seitlichen Kollision. Beide Fahrzeugführer verloren die Kontrolle über ihre Fahrzeuge - die Fahrzeuge wurden nach links in die Mittelschutzplanke abgewiesen. Die Kollision der beiden Fahrzeuge war nicht unerheblich. Beim Eintreffen der Polizei bestand eine Gefahrenlage, da die Personen auf der Fahrbahn standen. Zu weiteren Unfällen kam es aber nicht. Bei dem mutmaßlichen Unfallverursacher konnte die Polizei Alkoholgeruch wahrnehmen, weswegen diesem die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen wurde. Des Weiteren besitzt dieser keine Fahrerlaubnis. Die Beteiligten blieben unverletzt - der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf etwa 37.000 Euro. Im Zusammenhang mit der Unfallaufnahme war die Fahrbahn kurzfristig voll gesperrt. Der Verkehr wurde zeitweise über den Standstreifen geführt. Das Fahrzeug des Unfallverursachers musste abgeschleppt werden. Sämtliche Verkehrsbehinderungen dauerten bis nach 02:00 Uhr an. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Unfallverursacher. Zeugen, die Hinweise zum Unfallverlauf geben können, werden gebeten, sich rund um die Uhr bei der Verkehrspolizei in Freiburg zu melden, Tel. 0761 882 3100. PP Freiburg, FLZ / Michael Pannier Medienrückfragen bitte an: Polizeipräsidium Freiburg freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de - Außerhalb der Bürozeiten - E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de