Zwei Männer mit Softairwaffen in Kühlungsborn angetroffen
Am Samstagmorgen des 24.08.2024 erhielt die Polizei gegen 08:00 Uhr
per Notruf den Hinweis, dass kurz zuvor in der Kühlungsborner
Cubanzenstraße eine männliche Person aus einem Pkw gestiegen sei und
aus dem hinteren Bereich des Fahrzeuges ein augenscheinliches Gewehr
holte und dieses lud.
Der Hinweisgeber entfernte sich umgehend, konnte die Person
beschreiben, jedoch keine weitere Abgangsrichtung mitteilen.
Mehrere Funkwagen kamen am Ereignisort zum Einsatz und konnten
zunächst den genannten Pkw auffinden. Weitere Ermittlungen zum
Fahrzeughalter ergaben keine polizeilichen Auffälligkeiten der
Person.
Im weiteren Verlauf kamen gegen 09:30 Uhr zwei, jeweils
augenscheinlich mit einer Schusswaffe bewaffneten, Personen aus einer
umzäunten Halle. Einsatzkräfte sprachen die Personen umgehend an und
forderten diese auf, die mitgeführten Waffen abzulegen. Diese wurden
anschließend gesichert, überprüft und sichergestellt. Dabei stellte
sich heraus, dass es sich um Softair-Waffen handelte, welche den
echten Modellen täuschend ähnlich sahen.
Gegen die beiden 21- und 22-jährigen Männer deutscher und armenischer
Staatsangehörigkeit wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des
Führens einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit eingeleitet. Beide
waren zuvor polizeilich nicht in Erscheinung getreten.
Softairwaffen sind eine spezielle Druckluftwaffe.
Viele Softair-Waffen sehen den jeweiligen Echtwaffen täuschend
ähnlich (Replikate).
Ein Foto der festgestellten Waffen in Kühlungsborn ist der
Pressemitteilung angefügt.
Dabei gibt es Pistolenmodelle, Gewehrmodelle, aber auch Modelle als
Granaten.
Die Vorschriften des Waffengesetzes zum Besitz und Führens solcher
Waffen richten sich nach der Geschossenergie des jeweiligen Modells.
Dabei können derartige Waffen mit niedriger Geschossenergie (nicht
mehr als 0,5 Joule) bereits an Personen ab 14 Jahren verkauft werden.
Für die Polizeikräfte sind Sachverhalte mit derartigen Waffen immer
eine große Herausforderung da zunächst immer von einer Echtwaffe
ausgegangen werden muss. Es sollte von daher immer sorgsam und den
Vorschriften entsprechend mit solchen Waffen umgegangen werden.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Kontakt mit der
Polizei kommen, muss den Anweisungen der Beamten Folge geleistet
werden um mögliche Missverständnisse in der jeweiligen Situation gar
nicht erst entstehen zu lassen.
André Falke
Erster Polizeihauptkommissar
Polizeiführer vom Dienst
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