BPOL NRW: Aggressor ignoriert Anweisungen der Bundespolizei und leistet Widerstand
Gestern Nachmittag (24. August) überprüften Bundespolizisten im Herner Bahnhof einen Mann, nachdem dieser eine Regionalbahn verlassen sollte. Widerwillig kam er dem nach, wehrte sich dann jedoch gegen die Mitnahme der Uniformierten.
Gegen 15:30 Uhr informierten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei über eine hilflose und alkoholisierte Person am Bahnhof Herne. Der Mann soll sich in der RB41 befinden und nicht ansprechbar sein. Am Bahnsteig zu Gleis 6 stellten die Polizisten einen 21-Jährigen, welcher sich äußerst aggressiv verhielt und die Beamten bedrohte. Der Mann konnte kein gültiges Ticket vorweisen und wurde bereits von der Weiterfahrt ausgeschlossen.
Der tunesische Staatsangehörige kam der Aufforderung, den Zug zu verlassen nicht nach. Einem erteilten Platzverweis für den Bahnhof Herne kam er nur widerwillig nach. Beim Erreichen des Personentunnels verweigerte der Aggressor jedoch jegliche Anweisungen. Die Uniformierten ergriffen seine Arme und begleiteten ihn aus dem Bahnhofsgebäude. Dabei sperrte er sich aber gegen die Laufrichtung.
Kurz darauf versuchte der Ratinger den Bahnhof erneut zu betreten, beleidigte die Einsatzkräfte lautstark und zeigte diesen mehrmals den Mittelfinger. Daraufhin sollte der Mann, zur Verhinderung von weiteren Straftaten, in Gewahrsam genommen werden. Der 21-Jährige ergriff jedoch die Flucht in Richtung Innenstadt. Die Beamten stellten diesen in einem nahegelegenen Hinterhof und fixierten ihn, unter Androhung des Pfeffersprays, mittels Handfesseln.
Eine Bodycam zeichnete die Widerstandshandlung auf. Hierbei verletzte sich kein Polizeibeamter.
Anschließend brachten sie den Festgenommenen in die Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Recklinghausen. Die Polizisten durchsuchten den jungen Mann und brachten ihn wenig später in das Gewahrsam der Polizei Recklinghausen. Aus diesem wurde er jedoch aufgrund einer richterlichen Entscheidung wenig später entlassen.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ein.
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