BPOL NRW: 120 Tage Freiheitsstrafe für verurteilten Sexualstraftäter – Bundespolizei verhaftet 53-Jährigen
Bundespolizisten kontrollierten am gestrigen Abend (27. August) einen Mann im Dortmunder Hauptbahnhof. Die Überprüfung seiner Person ergab für ihn eine unangenehme Überraschung. Eine Staatsanwaltschaft hatte Haftbefehl gegen den Polizeibekannten erlassen.
Gegen 22:25 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Dortmunder Hauptbahnhof. Währenddessen wurden sie auf einen 53-Jährigen aufmerksam und unterzogen dieser einer Personenkontrolle. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Bochum per Haftbefehl nach diesem fahnden ließ. Das Amtsgericht Witten verurteilte den rumänischen Staatsbürger bereits im März 2023 rechtskräftig wegen sexueller Belästigung und der versuchten Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen á 30,- Euro.
Die Polizeibeamten nahmen den Wohnungslosen fest und führten ihn der Bundespolizeidienststelle am Hauptbahnhof Dortmund zu. Vor Ort wurde seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei bestätigt.
Da der Rumäne bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 3.600,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) entrichtete, noch sich dem Strafantritt stellte, schrieb die Staatsanwaltschaft Bochum ihn zur Festnahme aus.
Auch jetzt verfügte der Verurteilte nicht über ausreichend Barmittel, um die Geldstrafe zu begleichen, sodass ihn die Bundespolizisten für voraussichtlich 120 Tage einer Justizvollzugsanstalt zuführten.
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