Taxifahrer verhindert Betrug/ Frau sollte 12.000 Euro zahlen

Am Montag (26. August) konnte ein Taxifahrer in Hennef vermutlich einen Betrug verhindern. Eine 71 Jahre alte Henneferin hatte gegen 13:00 Uhr einen Anruf mit unterdrückter Rufnummer auf ihrem Mobiltelefon erhalten. Die Anruferin gab sich als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Euskirchen aus und schilderte, dass der Sohn der 71-Jährigen einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Dabei sei eine schwangere Frau getötet worden. Daher solle die Angerufene nun eine Kaution in Höhe von 30.000 Euro zahlen, um ihren Sohn aus der Haft entlassen zu können. Als besorgte Mutter schenkte die Frau den Angaben Glauben, erwiderte aber, lediglich 12.000 Euro zur Verfügung zu haben. Die angebliche Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft antwortete, dass dies als Anzahlung ausreichen würde und das Geld in Königswinter-Ittenbach übergeben werden solle. Die dreiste Anruferin fragte auch noch nach dem Besitz von Goldschmuck, was die Henneferin jedoch verneinte. Daraufhin wurde das Telefonat beendet und die 71-Jährige besorgte den Geldbetrag. Sie rief sich ein Taxi, das sie in die vereinbarte Straße in Ittenbach bringen sollte. Die Frau erzählte dem Taxifahrer vom Grund der Fahrt und diesem kam die Angelegenheit seltsam vor. Daher brachte der seinen Fahrgast nicht nach Königswinter, sondern zur Polizeiwache in Hennef. Dort nahmen die Polizisten eine Strafanzeige wegen Betrugs auf. Währenddessen rief die mutmaßliche Betrügerin erneut mehrfach auf dem Handy der Henneferin an und wollte wissen, wann diese in Ittenbach einträfe. Die Frau gab weiter vor, an die Geschichte von Verkehrsunfall und Kaution zu glauben und sagte, in etwa zwanzig Minuten vor Ort zu sein. Tatsächlich fuhren aber Polizisten an die vereinbarte Anschrift und fahndeten auch im Umfeld. Tatverdächtige konnten jedoch nicht angetroffen werden. Mit der 71-Jährigen führten die Beamten ein ausführliches Sicherheitsgespräch. Darin klärten sie darüber auf, dass man bei derartigen Anrufen stets misstrauisch sein solle. Beim geringsten Zweifel solle das Gespräch beendet und die anrufende Stelle mit einer selbst recherchierten Nummer zurückgerufen werden. Auch könne man sich an eine vertraute Person oder die Polizei wenden. Weiter wies die Polizei darauf hin, dass in Deutschland keine Kautionen verlangt werden. Sprechen Sie auch mit Angehörigen über diese Betrugsmaschen, um weitere Aufklärung zu betreiben. (Uhl) #sicherimalter Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de