Bundespolizei Flughafen Hannover: verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige
Am Mittwoch gegen 10:00 Uhr machte sich ein 55-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hannover nach Amsterdam. Bei der Luftsicherheitskontrolle legte er sein Handgepäck in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest, so dass das Handgepäckstück nicht zweifelsfrei als ungefährlich eingestuft werden konnte. Daraufhin wurden Beamte der Bundespolizei hinzugezogen, die das Gepäckstück genauer überprüften. Dabei wurde ein Pfefferspray aufgefunden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Er führe das Pfefferspray zur Selbstverteidigung immer mit. Lt. eigenen Angaben habe er es in Polen gekauft und nicht auf die entsprechend notwendigen Kennzeichnungen geachtet. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss durfte er weiterreisen.
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Detlef Zieling
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