BPOLP Potsdam: Neue Flüssigkeitsbestimmungen für Handgepäck an Flughäfen ab dem 1. September 2024

Bundespolizeipräsidium (Potsdam) [Newsroom]
Potsdam (ots) - Grundsätzlich nur Flüssigkeiten mit einem Volumen von maximal 100 ml pro Behältnis in einem transparenten und wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel mitführen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeipräsidium (Potsdam) Telefon: ... Lesen Sie hier weiter...

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