Gleisüberschreitung am Haltepunkt Niederweimar geahndet
Die Bundespolizei ahndete gestern Nachmittag (29.8. / 16:10 Uhr) in Niederweimar (Landkreis Marburg-Biedenkopf) eine Gleisüberschreitung. Ein 21-jähriger Mann aus Marburg wurde dabei auf frischer Tat erwischt, wie er die Gleise unerlaubt überquerte. Bei der anschließenden polizeilichen Kontrolle zeigte er sich uneinsichtig und weigerte sich, das Verwarngeld vor Ort zu bezahlen. Daher wurde gegen den 21-Jährigen ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Da es in der Vergangenheit in dem Bereich immer häufiger zu Gleisüberschreitungen kam, war die Bundespolizei an dem sonnigen Tag vor Ort, um präventiv tätig zu werden. Im Jahr 2020 wurde eine 22-jährige Frau von einem Zug erfasst und verstarb an der Unfallstelle.
Viele nutzen die ,,Abkürzung'' über die Gleise, um schneller an den Niederweimarer See oder in den Ort zu gelangen.
Hinweis der Bundespolizei:
Es besteht jederzeit die Gefahr, von heran- oder durchfahrenden Zügen erfasst und getötet zu werden. Moderne Reise- oder Güterzüge nähern sich fast lautlos. Auf Schnellfahrstrecken haben Züge ein Tempo von bis zu 250 Kilometer pro Stunde drauf. Anders gesagt: Wenn man einen Zug sieht, ist es oft zu spät!
Wegen des Tempos und des enormen Gewichts haben Züge einen bis zu 1000 Meter langen Bremsweg.
Erkannte Personen im Gleisbereich haben immer Gleissperrungen zur Folge. Dadurch kommt es in der Regel immer zu Verspätungen und wirtschaftliche Einbußen für die Verkehrsunternehmen. Deshalb werden solche Fehlverhalten mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Kommt es zu Unfällen, steht der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Bahn-verkehr im Raum.
Auf die Verursacher können Schadenersatzforderungen seitens der Verkehrsunternehmen zukommen. Diese können noch bis zu 30 Jahre nach dem Ereignis geltend gemacht werden. In Einzelfällen können auch die Kosten für den Polizeieinsatz auf den Verantwortlichen zukommen.
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