BPOL NRW: Tätlich angegriffen – Bundespolizei nimmt 22-Jährigen in Gewahrsam
Am Samstagabend (31. August) nahmen Bundespolizisten einen stark alkoholisierten Mann im Hauptbahnhof Dortmund in Gewahrsam. Dieser griff später die Beamten in den Wachräumen an und spuckte nach ihnen.
Gegen 22:15 Uhr setzte die Polizei NRW die Bundespolizei in Dortmund darüber in Kenntnis, dass Rettungskräfte am Nordausgang des Dortmunder Hauptbahnhofs Unterstützung bei dem Umgang mit einem Patienten benötigen. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf einen 22-Jährigen sowie die Rettungssanitäter. Der deutsche Staatsbürger war der Besatzung des Rettungswagens bekannt, da er in der Vergangenheit das medizinische Personal bereits angegriffen hatte.
Nach der Untersuchung entschieden die Notfallsanitäter, dass keine weitere medizinische Behandlung notwendig sei. Daraufhin verließ der Rettungswagen die Örtlichkeit. Infolgedessen begann der Dortmunder seinen Hinterkopf gegen die Betonwand zu schlagen. Die Uniformierten versuchten ihn umgehend daran zu hindern, was zunächst ohne Erfolg verlief. Daraufhin wurde der Deutsche mittels Stahlhandfesseln fixiert und der Dienststelle am Dortmunder Hauptbahnhof zu. Da der Mann sich weigerte selbständig zur Wache zu laufen, wurde er schließlich durch mehrere Einsatzkräfte in das Revier getragen. Auf dem Weg in die Wachräume forderten die Polizisten bereits einen Rettungswagen an.
In der Gewahrsamszelle wurde dem 22-Jährigen ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten, diesen lehnte er ab. Als die Beamten die Zelle verließen, trat der Beschuldigte einem von ihnen gegen den rechten Oberschenkel und versuchte im Anschluss mehrfach nachzutreten. Infolgedessen wurde dem Mann Hand- und Fußfesseln angelegt. Während der Dortmunder durch die Beamten am Boden fixiert wurde, versuchte er mehrfach nach diesen zu spucken.
Nachdem die Rettungskräfte eintrafen, wurde dem Deutschen erneut ein Atemalkoholtest angeboten. Dieser ergab, dass er mit 3,64 Promille alkoholisiert war.
Eine Polizeiärztin stellte nach einer medizinischen Untersuchung schließlich die Gewahrsamsfähigkeit des Beschuldigten fest. Zur Eigen- und Fremdgefährdung wurde dieser anschließend durch die Beamten dem Polizeigewahrsam in Dortmund zugeführt.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
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