BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 43-Jährigen nach Verlust seiner Bankkarte fest
Gestern Nachmittag (1. September) baten Rettungssanitäter bei der Behandlung eines aggressiven Patienten um die Unterstützung von Bundespolizisten. Dieser war den Beamten nicht unbekannt, denn nur kurze Zeit zuvor hatten sie, dank seiner verlorenen Bankkarte, ermittelt, dass eine Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.
Gegen 16:50 Uhr informierte die Polizei NRW das Bundespolizeirevier in Recklinghausen über einen aggressiven Mann, welcher sich bereits in einem Rettungswagen am Recklinghäuser Hauptbahnhof befinden solle. Am Haupteingang des Bahnhofsgebäudes trafen die Beamten auf einen Sanitäter, der diesen erklärte, dass der 43-Jährige angab, seinen Kopf gestoßen zu haben und infolgedessen durch die Rettungskräfte untersucht wurde. Da er sich währenddessen äußerst aggressiv verhielt, bat das medizinische Personal um Unterstützung.
Der deutsche Staatsbürger war den Uniformierten bereits namentlich bekannt, sodass eine Identitätsfeststellung vor Ort nicht nötig war.
Wenige Minuten zuvor war ein Mann auf die Beamten zugekommen und hatte ihnen einen Bankkarte übergeben, welche mit den Personalien des Recklinghäusers (43) versehen war. Auf Nachfrage bei der Polizei NRW, ob sich der Eigentümer bereits bei ihnen gemeldet habe, offenbarte sich, dass dieser den Verlust zwar noch nicht bekannt gegeben hatte, die Staatsanwaltschaft Dortmund aber bereits per Haftbefehl nach ihm suchen ließ.
Das Amtsgericht Castrop-Rauxel verurteilte den Deutschen im Februar 2024 rechtskräftig wegen fahrlässiger Trunkenheit im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 8,- Euro.
Nachdem die Rettungssanitäter ihre Untersuchung abgeschlossen hatten und kein weiterer Handlungsbedarf von Nöten war, wurde der 43-Jährige dem Bundespolizeirevier zugeführt.
Da der Verurteilte die geforderte Summe in Höhe von 680,- Euro zuzüglich rund 1.140,- Euro Verfahrenskosten nicht begleichen konnte, nahmen die Bundespolizisten den Gesuchten fest und führten ihn für voraussichtlich 40 Tage einer Justizvollzugsanstalt zu.
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