BPOL NRW: Mit einer Glasflasche angegriffen – Bundespolizei ermittelt gegen 31-Jährigen
Gestern Morgen (1. September) kam es vor dem Bochumer Hauptbahnhof zunächst zu einer verbalen Streitigkeit zwischen einem Mann und einer Frau. Als der Freund der Dame auf die Situation aufmerksam wurde und ihr zur Hilfe kam, wurde dieser von dem Tatverdächtigen mit einer Glasflasche attackiert.
Gegen 10 Uhr informierten Sicherheitsbeamte der Deutschen Bahn die Bundespolizei in Bochum über eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männern auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs Bochum. Zuvor gerieten eine 17-Jährige und ein 31-Jähriger in eine verbale Streitigkeit. Im Rahmen dieses Konflikts beleidigte der eritreische Staatsbürger die Jugendliche mehrfach. Als der Freund der syrischen Staatsangehörigen ihr zu Hilfe eilte, geriet er mit dem Mann aus Geilenkirchen (31) in eine verbale Auseinandersetzung. Der Aufforderung das Mädchen aus Schwerin (17) in Ruhe zu lassen, kam der Beschuldigte nicht nach, stattdessen entfernte er sich kurzzeitig und kehrte mit einer Glasflasche in der Hand zurück zum Vorplatz des Bochumer Hauptbahnhofs. Der Eritreer lief auf den 26-Jährigen zu und schlug mit der Flasche in Richtung seines Oberkörpers. Dieser konnte den Schlag mit seinem Arm abwehren, wobei die Glasflasche zersprang. Überwachungskameras zeichneten die Tathandlung auf.
Zur Sachverhaltsklärung wurden die Beteiligten dem Bundespolizeirevier in Bochum zugeführt. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der 31-Jährige mit 1,68 Promille alkoholisiert war. Außerdem klagte der syrische Staatsbürger (26) über Schmerzen in seinem Arm, woraufhin die Polizeibeamten einen Rettungswagen anforderten. Nach einer ersten medizinischen Behandlung wurde der Mann aus Torgelow (26) in Begleitung seiner Freundin durch die Rettungssanitäter in ein zuständiges Krankenhaus gebracht.
Der Aggressor (31) wurde nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen mit einem Platzverweis für den Bochumer Hauptbahnhof entlassen. Er wird sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten müssen.
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