Kollision mit Radfahrer – Unfallbeteiligter gesucht

Am Freitag (30.8.) kam es in Dormagen zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 55-jährige Radfahrerin leicht verletzt wurde. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen befuhr sie gegen 7:30 Uhr auf der Heesenstraße auf einem Fahrradschutzstreifen in Richtung des Einkaufs- und Gewerbeparks Top West. An der Kreuzung "Am Rath" übersah nach ersten Erkenntnissen ein bislang unbekannter Pkw-Fahrer die vorfahrtsberechtigte Dormagenerin. Diese wollte dem Auto ausweichen, kam dabei zu Fall und verletzte sich leicht. Der Pkw-Fahrer entfernte sich in unbekannte Richtung. Bei dem Auto handelt es sich vermutlich um einen schwarzen Kleinwagen mit Neusser Kennzeichen. Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zur Sache geben können, sich bei der Polizei unter der Rufnummer 02131 3000 zu melden. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: