Bundespolizeidirektion München: Androhung der Schusswaffe / Bundespolizei ermittelt nach Bedrohung mit Waffe und wegen Widerstandes
Am Montagabend (2. September) drohten Bundespolizisten im Hauptbahnhof den Gebrauch der Schusswaffe an, nachdem ein 30-Jähriger zuvor mit einem zunächst nicht identifizierbaren Gegenstand bedrohlich auf zwei Personen zugegangen war.
Gegen 22:50 Uhr kam eine Streife der Bundespolizei im Sperrengeschoß des Hauptbahnhofes hinzu, als drei Personen verbal lautstark stritten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung bewegte sich ein 30-jähriger Deutscher in bedrohlicher Weise auf einen 53-Jährigen aus Tansania zu. Dabei hielt er einen, für die Beamten zunächst undefinierbaren spitzen, metallischen Gegenstand in der geballten Hand. Daraufhin erfolgte die Androhung der Schusswaffe (entschlossene Schießhaltung) und die unmissverständliche Aufforderung, den Gegenstand sofort fallen zu lassen. Dieser Aufforderung folgte der 30-jährige Obdachlose unverzüglich. Wie sich herausstellte, handelte es sich um eine Häkelnadel.
Bei seiner Verbringung zur Dienststelle wehrte sich der Mann und leistete Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen. Zudem beleidigte er eingesetzten Beamten fortlaufend verbal. Nach Ankunft an der Dienststelle musste er vom Dienst-Kfz in die dienstlichen Räumlichkeiten getragen werden. Auch seine Durchsuchung erfolgte zwangsweise und durch mehrere Polizeibeamte. Im Gewahrsam musste der Obdachlose (Atemalkohol 2,88 Promille) ständig beaufsichtigt werden, da er immer wieder versuchte, sich selbst zu verletzen, u.a. durch Schlagen des Kopfes gegen die Zellentüre. Als er ankündigte, sich seine Zunge abzubeißen, wurden der Rettungsdienst und eine Streife der Landespolizei hinzugezogen. Nach dem Gespräch mit den Rettungssanitätern stimmte er einer Verbringung (unter Polizeibegleitung) in eine psychiatrische Abteilung eines Münchner Krankenhauses zu.
Im Rahmen der Widerstandshandlungen verletzte sich Bundespolizist leicht an einem Finger. Die Bundespolizei ermittelt gegen den 30-Jährigen, der bereits mit Gewaltdelikten auffällig geworden war, wegen Bedrohung mit Waffe, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung. Weitere Beteiligte wurden nicht verletzt. Auch die beiden anderen Beteiligten, der angegriffene 53-Jährige (3,87 Promille) sowie dessen 63-jährige Begleiter (2,13 Promille, ebenfalls aus Tansania) waren erheblich alkoholisiert. Woran sich der Streit entbrannte, ist Gegenstand der Ermittlungen.
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