BPOL NRW: 1.890 Euro Geldstrafe – Bundespolizei stellt verurteilten Straftäter
Bundespolizisten kontrollierten am gestrigen Nachmittag (3. September) einen Mann am Dortmunder Flughafen. Die Ermittlungen brachten eine böse Überraschung mit sich, denn eine Staatsanwaltschaft ließ bereits per Haftbefehl nach diesem suchen.
Gegen 14:35 Uhr erschien der 48-Jährige an der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung Istanbul/ Türkei. Die Überprüfung seiner Person ergab, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund Haftbefehl gegen diesen erlassen hatte. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den türkischen Staatsbürger im Juli 2019 rechtskräftig wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen á 30,- Euro.
Da der Mann aus Kamen bisher weder die geforderte Summe von 1.890,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, ließ die Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl nach ihm fahnden.
Am gestrigen Nachmittag war der Verurteilte jedoch in der Lage, die geforderte Geldstrafe zu begleichen, sodass er einer Freiheitsstrafe von voraussichtlich 63 Tagen entgehen und seine Reise fortsetzen konnte.
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