BPOL NRW: Bundespolizei stellt Messer im Hauptbahnhof Gelsenkirchen sicher
Am Montagmorgen (2. September) kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann. Dieser führte ohne berechtigtes Interesse ein Einhandmesser mit sich.
Gegen 7:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Währenddessen kontrollierten die Beamten einen 30-Jährigen, welcher sich ihnen gegenüber mit einem deutschen Personalausweis auswies. Zudem wurde der deutsche Staatsbürger zu dem Mitführen von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen befragt. Daraufhin übergab er den Einsatzkräften aus seiner Umhängetasche ein Einhandmesser. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.
Da der Bochumer keinen triftigen Grund für das Führen des Messers im öffentlichen Raum vorweisen konnte, stellten die Uniformierten dieses sicher.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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