Verkehrsunfall mit Sachschaden – Flüchtiger Unfallverursacher kehrt zur Unfallstelle zurück
(hd) Am vergangenen Samstag (31.08.) beschädigte ein zunächst unbekannter Fahrzeugführer auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in Kirchlengern beim Rangieren mit seinem Pkw einen geparkten blauen VW Polo. Der Fahrer stieg aus dessen BMW und sah sich den Schaden am Polo an. Anschließend stieg er jedoch wieder ins Fahrzeug und fuhr weg. Damit entfernte er sich unerlaubt von der Unfallörtlichkeit, ohne die Schadensregulierung einzuleiten.
Der Geschädigte, der morgens den Schaden gegen 09:00 Uhr an seinem Fahrzeug feststellte, verständigte sofort die Polizei. Während der polizeilichen Aufnahme erschien der Unfallverursacher wieder vor Ort. Er erklärte, dass er die Unfallstelle aufgrund eines Termins vorübergehend verlassen habe.
Die Polizei Herford erinnert in diesem Zusammenhang an das richtige Verhalten bei Verkehrsunfällen in Verbindung mit dem ruhenden Verkehr: Nach einem Schadenseintritt gilt für den Unfallverursacher zunächst eine Wartepflicht an der Unfallörtlichkeit - desgleichen bei vermeintlich geringen Schäden. Kann die Schadensregulierung nach angemessener Wartezeit nicht eingeleitet werden, ist die Polizei zu informieren. Andernfalls kann der Verdacht einer strafbaren Verkehrsunfallflucht entstehen. In diesem Fall ermittelt jetzt das Verkehrskommissariat Herford.
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