Alkoholtestkäufe in Varel – Testkäuferin erhielt in sieben der insgesamt zehn überprüften Geschäfte hochprozentigen Alkohol
Am Donnerstag, den 05.09.2024, führte das Jugendamt des Landkreises
Friesland in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Varel sowie
dem Präventionsbeauftragten der Polizei Varel, Eugen Schnettler, mit
einer 16-jährigen Jugendlichen Alkoholtestkäufe in Varel durch.
Im Rahmen der Testkäufe sollte überprüft werden, ob und wie beim
Verkauf von hochprozentigen Alkohol auf die vorgeschriebene
Altersbegrenzung geachtet wird. Dabei wurden mehrere
Verbrauchermärkte getestet.
Die Testkäuferin erhielt in sieben der insgesamt zehn überprüften
Geschäfte hochprozentigen Alkohol. Bei der zuletzt durchgeführten
Kontrolle einige Jahre zuvor wurden bei neun überprüften Geschäften
sieben Verstöße festgestellt.
Damit diese Verkäufe an minderjährige Jugendliche erst gar nicht
passieren, rät Eugen Schnettler, dass die Verkäuferinnen bzw.
Verkäufer sich trotz entstehender Routine immer den Ausweis vorzeigen
lassen sollten.
Er empfiehlt, sich das Geburtsdatum genau anzusehen, denn bei
durchgeführten Kontrollen wird wiederkehrend festgestellt, dass eine
falsche Rückrechnung des Alters die Ursache der Alkoholabgabe war,
wie auch nun in einem der festgestellten Fälle.
Mit den Alkoholtestkäufen wollen wir in erster Linie auf das Thema
Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen aufmerksam machen und dem
Missbrauch entgegenwirken.
Eine Abgabe hochprozentiger Alkoholika an Minderjährige unter 18
Jahren ist ausdrücklich verboten und wird mit einem empfindlichen
Bußgeld geahndet.
"Nur durch wiederkehrende Alkoholtestkäufe könne man langfristige
Änderungen erreichen können", betont Schnettler weiterhin.
Nach dem nun unzureichenden Ergebnis sind auch zukünftig weitere
Kontrollen vorgesehen.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass auf dem bevorstehenden
Bockhorner Markt das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der Polizei
verstärkt Jugendschutzkontrollen durchführen und überprüfen wird, ob
die rechtlichen Vorgaben beim Alkoholausschank berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt: Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren. Der Ausschank von Branntwein oder branntweinhaltige Getränke,
wie Spirituosen und Mixgetränke, ist grundsätzlich erst an
Heranwachsende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
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