BPOL NRW: Bundespolizei in Köln nimmt Aggressiven in Gewahrsam
Am 11. September 2024 gegen 01:50 Uhr wurde ein 32-jähriger Tunesier durch Beamte der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof angetroffen, als er einen Reisenden anpöbelte.
Der Mann war den Einsatzkräften nicht unbekannt: zuvor war ihm bereits ein mündlicher Platzverweis für den Hauptbahnhof bis 06:00 Uhr erteilt worden, da er Mitarbeiter einer sich im Bahnhof befindlichen Filiale ebenfalls angepöbelt und offensichtlich Streit gesucht hatte.
Dem Tunesier wurde vor Ort erneut ein Platzverweis erteilt und gleichzeitig die zwangsweise Durchsetzung angedroht.
Diesem kam er nicht nach und verhielt sich aggressiv gegenüber den Beamten. Schließlich entschieden die Bundespolizisten, den Uneinsichtigen der Dienststelle zuzuführen.
In der Dienststelle versuchte sich der 32-Jährige mit aller Kraft, den Maßnahmen zu widersetzen. Er wurde in der Folge zu Boden gebracht und mittels Stahlhandfesseln gefesselt. Hierbei erlitt einer der Beamten durch den Sturz eine Prellung am Arm.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Euskircheners umklammerte dieser plötzlich und unerwartet das rechte Bein eines Beamten, um diesen zu Fall zu bringen.
Durch das Umklammern erlitt der Durchsuchende eine leicht blutende Abschürfung am rechten Schienbein.
Nachdem die Einsatzkräfte die Zelle, in welcher sich der Tunesier befand, verlassen hatten, fing dieser an, mit seinem Kopf leicht gegen die Zellenwand zu schlagen, was ein erneutes Einschreiten nötig machte. Bei der Fixierung zur Sicherung der Person trat der 32-Jährige nun einem weiteren Beamten in den Genitalbereich. Dieser erlitt hierdurch starke Schmerzen.
Da sich die Person nicht weiter beruhigen wollte und weiterhin versuchte, ihren Kopf gegen die Wand zu schlagen, ordnete der Dienstgruppenleiter die Gewahrsamnahme zur Durchsetzung des Platzverweises an. Nach Abschluss der polizeilichen sowie strafprozessualen Maßnahmen führten die Einsatzkräfte ihn dem Polizeigewahrsam zu.
Die verletzten Beamten blieben dienstfähig.
Der Tunesier zog sich eine Beule zu, musste jedoch nicht weiter ärztlich behandelt werden. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Widerstands sowie des Tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte.
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