BPOLI PW – GdpD POM: Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Waffengesetz
Bei der Kontrolle eines PKW Toyota am ehemaligen Grenzübergang Pomellen konnte der 40jährige Fahrer keinen gültigen Führerschein vorlegen. Die Überprüfung des Berliners ergab eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Neigung zur Rauschgiftsucht durch die Führerscheinbehörde Berlin. Als Mitreisende wurde die Halterin des PKW, eine 33jährige Berlinerin festgestellt.
Im Verlauf der Kontrolle des Toyota wurde im Handschuhfach ein Springmesser (zweiseitig geschliffen, Klinge über 8,5 cm) festgestellt. Der Umgang, somit auch schon der Besitz dieses Gegenstandes ist laut Waffengesetz verboten und eine Straftat.
Der 40jährige wird sich nunmehr wegen der Straftaten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Waffengesetz, die 33jährige Halterin wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die beiden Berliner ihre Reise fortsetzen, allerdings nunmehr mit der Halterin am Steuer.
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