Verstöße von Verkehrsteilnehmern haben Konsequenzen
Am Mittwoch, 11. September 2024, konnte die Gelsenkirchener Polizei nach Verkehrskontrollen im Stadtgebiet drei Fahrten ohne Fahrerlaubnis und zwei Drogenfahrten feststellen.
Im Stadtgarten in der Feldmark, fuhr ein 18-jähriger Bochumer, um 01.30 Uhr, orientierungslos mit seinem weißen Sprinter über die Wege. Die Beamten stoppten die Irrfahrt und brachten den Mann zur Wache, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Auf der Grothusstraße, gegen 2.00 Uhr, wurde ein 31 Jahre alter Gelsenkirchener in seinem Auto angehalten und kontrolliert. Auch hier wurde eine Blutprobe angeordnet, da den Beamten Hinweise auf einen Drogenkonsum vorlagen.
Auf der Ewaldstraße in Resse, um 11.45 Uhr, wurde ein 18-jähriger Hertener in seinem Auto von einem Streifenwagen angehalten. Er war nicht im Besitz eines Führerscheins.
Auf der Feldhofstraße in der Altstadt, um 13.00 Uhr, wurde ein 47 Jahre alter Oberhausener kontrolliert, weil er nicht angeschnallt war. Auch er besaß keine gültige Fahrerlaubnis.
Die Hiberniastraße in der Altstadt befuhr ein 21-jähriger Gelsenkirchener, um 13.10 Uhr, mit einem frisierten Roller ohne gültigen Führerschein. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige und untersagten die Weiterfahrt.
Die Polizei appelliert: Drogen und Alkohol haben am Steuer nichts zu suchen. Sie gefährden dadurch sich und andere. Halten Sie sich an die geltenden Regeln und vertrauen Sie nicht darauf, nicht erwischt zu werden. Wir sind rund um die Uhr im Dienst um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Jens Hoffmann
Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015
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