Flucht eines Einbrechers gestoppt – U-Haft
HC/ Bielefeld- Mitte-
Nach einem Automatenaufbruch überraschte ein Bielefelder in den frühen Stunden des Mittwochs, 11.09.2024, den Täter. Polizisten nahmen den polizeibekannten Mann trotz hartnäckigem Fluchtversuch fest. Er sitzt jetzt in Untersuchungshaft
Gegen 01:15 Uhr beabsichtigte ein Bielefelder, ein Gebäude an der Herforder Straße Ecke Walther-Rathenau-Straße zu betreten. In dem Moment verließ ein ihm Unbekannter mit einem Karton auf dem Arm das Haus. Der Bielefelder sprach den Mann an, der mit einem Fahrrad die Flucht ergriff. Der Bielefelder verfolgte den Flüchtenden, der im Bereich der Beckhausstraße und Brüggemannstraße stürzte, so dass der Verfolger ihn einholen konnte. Bei einem folgenden Handgemenge verlor der Täter einen Teil seiner erbeuten Zigaretten. Er bedrohte den Bielefelder mit verschiedenen Gegenständen, so dass dieser von einer weiteren Verfolgung absah und die Polizei rief. Der Einbrecher griff sein Fahrrad und fuhr damit los. Bei der weiteren Flucht, inzwischen auch vor den eingetroffenen Streifenwagen, verlor er zunächst die restliche Beute, und stürzte anschließend. Er flüchtete zu Fuß, bis die Streifenpolizisten ihn im Bereich Schildescher Straße Ecke Sudbrackstraße festhalten und festnehmen konnten.
Die ersten Ermittlungen ergaben, dass der polizeibekannte deutsche 28-Jährige bereits am Vortag in das Gebäude eingebrochen war. Bei seiner jetzigen Rückkehr hatte er einen Zigarettenautomaten aufgebrochen, als er beim Verlassen des Gebäudes mit den erbeuteten Zigaretten von dem Bielefelder überrascht wurde. Der 28-jährige Betäubungsmittelkonsument gestand die Tat. Die weiteren Recherchen ergaben, dass er auch im Verdacht steht, am 06.09.2024 in eine Gartenlaube eingebrochen zu sein. Die Ermittlungen, inwieweit er als Täter noch für weitere Einbruchstaten in Betracht kommt, dauern noch an.
Die Polizisten stellten die Zigaretten sowie die weiteren aufgefundenen Gegenstände des Festgenommenen sicher. Kriminalbeamte führten den 28-Jährigen ohne festen Wohnsitz dem Haftrichter vor, der einen Untersuchungshaftbefehl erließ.
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