Tätliche Angriffe auf Polizisten nach Ruhestörung und Haftbefehlvollstreckung
In Werdohl wurden Polizeibeamte gestern an einem Tag gleich zwei Mal beleidigt, attackiert, bespuckt und dabei zum Teil auch verletzt.
In den Vormittagsstunden wollten Beamte einen Haftbefehl gegen einen 39-jährigen Mann vollstrecken. Auf dem "roten Zettel" stand eine wegen einer zurückliegenden Bedrohung zu leistende Geldstrafe von etwas über 1000 Euro oder wahlweise Ersatzfreiheitsstrafe. Bereits bei Abholung verhielt sich der Festzunehmende äußerst aggressiv, musste gefesselt werden und beleidigte eine Polizistin als "Bitch". Das Geld konnte er nicht beibringen, so dass die Fahrt zur JVA ging. Auch hier beleidigte er die Polizisten unter anderem als Nazis und Bastarde. Während der Fahrt randalierte er im Fond des Streifenwagens derart massiv, dass er von mehreren Polizisten festgehalten werden musste. Trotz Fesselung versuchte er die Polizisten mit Kopfstößen zu treffen, trat von innen gegen die Fensterscheibe und spuckte einem Beamten ins Gesicht. Einen Polizisten verletzte er hierbei leicht. Nun sitzt er seine Ersatzfreiheitsstrafe ab und muss sich bald wegen neuer Vorwürfe u.a. wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung verantworten.
In den Abendstunden kam es zum zweiten Vorfall. Der Bewohner (41) einer Wohnung in der Fichtenstraße fiel gleich mehrfach negativ auf. Er hatte lautstark in seiner Wohnung randaliert, Teile seiner Einrichtung zerstört und so die Nachtruhe seiner Nachbarn massiv gestört. Beim ersten Einsatz hatten Polizeibeamte ihn noch zur Ruhe ermahnen können. Doch nur kurze Zeit später rastete er wieder aus und provozierte einen erneuten Einsatz. Er stand unter deutlichem Alkoholeinfluss und reagierte aggressiv auf das Erscheinen der Polizisten. Als die ihn in Gewahrsam nehmen wollen, schlägt und tritt er um sich. Sie können ihn überwältigen und schließlich - unter fortlaufenden Beschimpfungen wie "Arschloch und Schlampe" und Versuchen von Kopfstößen - einer Zelle zuführen. Dort nüchterte er in der vergangenen Nacht aus. Er muss sich nun wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten. (dill)
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