BPOLI C: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle und stellt Hundewelpen und Katzenbabys sicher
In den letzten 5 Tagen wurde 7 Haftbefehle von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain vollstreckt. Außerdem konnten 3 Katzenbabys und 3 Hundewelpen sichergestellt und in ein Tierheim verbracht werden.
Bereits am 10. September 2024 um 11.45 Uhr wurde ein 28-jähriger Bulgare zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Grenzübergang in Reitzenhain vorstellig.Gegen den Bulgaren lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahl vor. Er konnte die Gesamtgeldstrafe von über 850,00 EUR aufbringen und weiterreisen.
Am selben Tag um 21:45 Uhr wurde ein 34 Jahre alter Rumäne kontrolliert, er war von der Staatsanwaltschaft Münster wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die geforderte Geldstrafe konnte er nicht aufbringen, er wurde in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Am 12. September 2024 wurden ein 44-jähriger Rumäne und ein 48-jähriger Bulgare von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab bei dem Rumäne neine Ausschreibung zur Festnahme von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Trunkenheit im Verkehr, er beglich die geforderte Geld- strafe in Höhe von über 1400,00 EUR und setzte seine Reise fort. Beim Bulgaren wurde eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Urkundenfälschung von der Staatsanwaltschaft Magdeburg fest- gestellt. Auch er beglich die geforderte Geldstrafe in Höhe von über 280,00 EUR und reiste in das Bundesgebiet ein.
Bei der Kontrolle eines 21 Jahre alten Bulgaren wurde ein
Strafvollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Halle wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt. Auch er beglich die geforderte Geldstrafe von über 680, 00 EUR und reiste weiter.
Auch am Sonntag, den 15. September 2024 wurden zwei Haftbefehle vollstreckt.
Ein 21-jähriger Bulgare wurde zur Einreisekontrolle vorstellig, gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vor. Die geforderte Geldstrafe von 2800,00 EUR konnte er nicht aufbringen, er wurde in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Ein 43-jähriger Tscheche konnte die geforderte Geldstrafe von fast 500,00 EUR aufbringen und weiterreisen.
Bei dem Tschechen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Besitz von Betäubungsmitteln vor.
Am Freitag, den 13. September 2024 um wurde von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang ein Transporter mit rumänischer Zulassung kontrolliert. Als Insassen konnten zwei rumänische Staatsangehörige im Alter von 36 und 39 Jahren festgestellt werden.
Bei der Nachschau im Laderaum des Transporters wurden 3 Katzenbabys und 3 Hundewelpen festgestellt.
Die Einsatzkräfte hatten Zweifel am Alter und der Herkunft der Tiere sowie an der Echtheit der vorgelegten ukrainischen Dokumente. Das zuständige Veterinäramt wurde verständigt, eine Amtstierärztin kam vor Ort, die Tiere wurden in ein Tierheim verbracht. Gegen die beiden Rumänen wird nun wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
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