Bensheim: Trickdieb erbeutet Schmuck / Wasserrohrbruch als Vorwand / Polizei warnt und gibt Tipps
Ein bislang unbekannter Mann hat am Samstagabend (14.9.) in einem Mehrfamilienhaus in der Heidelberger Straße Beute gemacht. Vor diesem Hintergrund sucht die Polizei nach Zeugen und warnt vor Trickdiebstahl.
Gegen 19 Uhr klingelte der Unbekannte an der Wohnungstür einer Seniorin. Er gab an, dass er wegen eines Wasserrohrbruchs in die Wohnung müsste. Die Seniorin gewährte ihm Zutritt. Erst nachdem er seine angeblichen handwerklichen Leistungen vollbracht und die Wohnung verlassen hatte, bemerkte sie, dass diverse Schmuckstücke fehlten. Insgesamt werden die Schäden auf mehrere Tausend Euro geschätzt.
Der Flüchtige soll um die 1.80 Meter groß gewesen und eine schlanke Statur gehabt haben. Er hatte dunkelblonde Haare. Bekleidet war er mit einer dunklen Hose und einem dunklen Pullover.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen: Im Grunde sind es nur wenige Tricks, zu denen sich Betrüger aber immer neue Varianten einfallen lassen. So treten sie in ganz unterschiedlichen Rollen auf: als Hilfsbedürftige (bspw. Vortäuschen einer PKW-Panne, Bitte die Toilette nutzen zu dürfen oder um ein Glas Wasser), als Handwerker in Arbeitskleidung oder vermeintlich seriöse Vertreter. Sie geben sich sogar als angebliche Amtsperson aus, um Sie zu täuschen.
Lassen Sie deshalb niemals Fremde in Ihre Wohnung!
Vor diesem Hintergrund rät die Polizei:
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe und zögern Sie nicht, wenn Sie verdächtige Fremde im Gebäude beobachten, die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu verständigen.
Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder und ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu. Öffnen Sie Unbekannten nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
Lassen Sie nur Mitarbeitende von Handwerksbetrieben oder der Hausverwaltung in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von Ihrer Hausverwaltung vorab angekündigt worden sind. Das Gleiche gilt für vermeintliches Personal der Stadtwerke oder Ableser von Gas-/Stromzählerständen.
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