Bergkamen – 13-Jährige verursacht Unfall mit einem E-Scooter
Eine 13-Jährige aus Bergkamen befuhr am Samstag (14.09.2024) gegen 19.20 Uhr verbotenerweise mit einem E-Scooter die Töddinghauser Straße in Bergkamen. Gegenüber des Rathausplatzes beabsichtigte sie, die Straße zu überqueren. Bei diesem Vorgang übersah sie den Pkw eines 20-Jährigen aus Bergkamen und kollidierte mit diesem.
Er befuhr die Töddinghauser Straße von der Landwehrstraße aus kommend in Richtung Busbahnhof.
Bei dem Unfall wurde die 13-Jährige leicht verletzt, konnte aber nach einer ambulanten Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Polizeiliche Hinweise zum Führen eines E-Scooters:
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. - Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens
14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. - E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. - E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer abbiegen will,
muss dieses durch Handzeichen - wie beim Fahrradfahren -
anzeigen. - Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und die
E-Scooter müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. - Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Pkw. - Mit E-Scootern MÜSSEN Sie den Radweg benutzen. Ist der nicht
vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist
tabu! - Wie beim Pkw heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy
oder Smartphone.Redaktionelle Rückfragen bitte an:
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Nadine Richter
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