Bergkamen – 13-Jährige verursacht Unfall mit einem E-Scooter

Eine 13-Jährige aus Bergkamen befuhr am Samstag (14.09.2024) gegen 19.20 Uhr verbotenerweise mit einem E-Scooter die Töddinghauser Straße in Bergkamen. Gegenüber des Rathausplatzes beabsichtigte sie, die Straße zu überqueren. Bei diesem Vorgang übersah sie den Pkw eines 20-Jährigen aus Bergkamen und kollidierte mit diesem. Er befuhr die Töddinghauser Straße von der Landwehrstraße aus kommend in Richtung Busbahnhof. Bei dem Unfall wurde die 13-Jährige leicht verletzt, konnte aber nach einer ambulanten Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden. Polizeiliche Hinweise zum Führen eines E-Scooters: - Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. - Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. - E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. - E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer abbiegen will, muss dieses durch Handzeichen - wie beim Fahrradfahren - anzeigen. - Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und die E-Scooter müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. - Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Pkw. - Mit E-Scootern MÜSSEN Sie den Radweg benutzen. Ist der nicht vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist tabu! - Wie beim Pkw heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.Redaktionelle Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Unna Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Nadine Richter Telefon: 02303-921 1152 E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeiten: Kreispolizeibehörde Unna Leitstelle Telefon: 02303-921 3535 Fax: 02303-921 3599 E-Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de