Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei am Flughafen München vollstreckt zwei Haftbefehle – Stadelheim statt Istanbul

Am Montag (16.09.) wurde am Flughafen München ein 27-jähriger Türke bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle des Fluges nach Istanbul überprüft. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Kempten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben war. Es stand eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten zur Vollstreckung an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 27-Jährige in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Ein ähnlicher Sachverhalt ereignete sich bereits am Samstag (14.09.). Hier erschien ein 51-jähriger Türke zur Ausreisekontrolle für einen Flug nach Istanbul. Bei der polizeilichen Überprüfung stellten die Bundespolizisten am Flughafen München jedoch fest, dass gegen die Person ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen unerlaubten Aufenthalts vorlag. Laut Haftbefehl waren 1.800 Euro zuzüglich Kosten in Höhe von 106 Euro zu zahlen oder 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe samt Kosten nicht bezahlen und wurde deshalb ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Rückfragen bitte an: Benjamin Tausch Bundespolizei Flughafen München Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen Telefon: 089 97307-9021 E-Mail: presse.muc@polizei.bund.de Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse. Werden auch Sie Follower von @bpol_by!