BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Münster
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AGV_Waffenverbot_Münster_Hbf.pdfPDF - 206 kB
Der Hauptbahnhof Münster ist ein Verkehrsknoten und wird täglich von Zehntausenden Menschen genutzt. Immer wieder kommt es zu Straftaten
unter Mitführung oder Anwendung von Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen.
Aus diesem Grund hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin als zu-ständiger Sicherheitspartner in der kommenden Woche eine "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen" für den Hauptbahnhof Münster erlassen.
In der Zeit von Montag, 23. September, 6.00 Uhr, bis Donnerstag, 26. September, 6.00 Uhr, gilt die "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen" im gesamten Bahnhof inklusive der Bahnsteige und Gleisanlagen.
Die Verfügung umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Die Bundespolizei wird im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung verstärkt nach solchen verbotenen Gegenständen kontrollieren. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de
(Aktuelles, Meldungen) sowie im Anhang dieser Pressemitteilung zu finden. Die Verfügung hängt im Hauptbahnhof Münster aus.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
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Markus Heuer
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