BPOL NRW: Nach Einreise am Flughafen Köln Bonn plötzlich 12.182 EUR leichter. Ein nicht alltäglicher Fahndungserfolg der Bundespolizei
Als der 33-jährige türkische Staatsangehörige am Abend des 12.09.2024 aus Istanbul am Flughafen Köln Bonn anreiste, ahnte er wohl noch nicht, was ihm bevorstehen würde. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle erkannten die eingesetzten Bundespolizisten, dass gegen den Mann eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung zwecks Vermögensabschöpfung der Staatsanwaltschaft Wuppertal aus dem Jahr 2023 bestand.
Bei dem ausgeschriebenen Geldbetrag handelt es sich um den Restbetrag einer ursprünglichen Einziehungsentscheidung in einem Betrugsverfahren. Die Vermögensabschöpfung belief sich auf 11.860,00 EUR zuzüglich 322,00 EUR Verfahrenskosten. Der Flugreisende gab auf Nachfrage an, insgesamt etwa 17.100,00 EUR mit sich zu führen. Die geforderte Gesamtsumme von insgesamt 12.182 EUR wurden wurde vor Ort beglichen und dem Mann wurde die Weiterreise gestattet. Eine nicht alltäglicher Geldbetrag, den es durch die Beamten der Bundespolizei zu zählen gab.
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