Trunkenheitsfahrt aus Gefälligkeit
Ein 35- jähriger Zeuge bat seinen 31-jährigen Nachbarn, ihn zum Supermarkt zu fahren. Was dieser auch tat. Während der Fahrt bemerkte der Zeuge, dass sein Nachbar offensichtlich alkoholisiert war. Daraufhin brachte er ihn zum Anhalten und zog den Schlüssel ab. Der Fahrer verließ den PKW. Daraufhin entfernte er sich zunächst fußläufig von der Örtlichkeit. Er konnte jedoch von der Polizei gestellt werden. Der Mann war stark alkoholisiert. Einen Atemalkoholtest verweigerte er. Daraufhin wurde er der Polizeiwache Kerpen zugeführt. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Dabei leistete er Widerstand. Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Köln wurde er vorläufig festgenommen./ra,gr
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