BPOLI MD: Haftbefehl: Arbeitgeber zahlt über 2000 Euro für seinen Angestellten
Am Samstag, den 21. September 2024 stellten Beamte der Bundespolizei gegen 09:45 Uhr einen 48-Jährigen im Hauptbahnhof Dessau fest und kontrollierten diesen. Bei der anschließenden Überprüfung seiner ermittelten Personalien wurde bekannt, dass eine Staatsanwaltschaft per Vollstreckungshaftbefehl nach jenem Mann suchte. Bereits im Juli 2021 verurteilte ihn das Amtsgericht Geislingen an der Steige wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 2025 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen. Einen Großteil hatte der Deutsche vom auferlegten Geldbetrag bereits beglichen, jedoch blieb die vollständige Zahlung bis Mitte dieses Jahres nach wie vor aus. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Ulm den Haftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den Gesuchten fest, für die weiteren notwendigen Maßnahmen mit auf das Bundespolizeirevier und eröffneten ihm den vorliegenden Vollstreckungshaftbefehl gegen seine Person. Daraufhin kontaktierte er seinen Chef. Der fürsorgliche Arbeitgeber war kurze Zeit später auf der Dienststelle und zahlte die offene Geldstrafe von 105 Euro sowie die Verfahrenskosten in Summe von 1911,36 Euro für seinen Angestellten. Anschließend konnten beide das Revier wieder verlassen.
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