(FOTO) Bundespolizei am Hamburg Airport: Stahlrute und verbotenes Pfefferspray führen zu Strafanzeigen, 200 Euro Sicherheitsleistung
Am Montag gegen 11:30 Uhr machte sich eine 21-jährige bulgarische Staatsangehörige auf den Weg von Hamburg nach Istanbul. Ihre Handtasche legte sie bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Pfefferspray aufgefunden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte sie weiterreisen.
Montagabend dann gegen 19:00 Uhr wurde ein 34-jähriger südafrikanischer Staatsangehöriger in der Luftsicherheitskontrolle vorstellig. Er war auf dem Weg nach Dubai. Seinen Rucksack legte er in die Gepäckwanne. Jedoch fiel den Luftsicherheitsassistenten etwas auf, das genauer überprüft werden musste. Beamte der Bundespolizei öffneten den Rucksack. Zum Vorschein kam eine Stahlrute. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte die Rute sicher. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro zahlen. Der Reisende gab an, dass er in einer sehr gefährlichen Gegend lebe und daher die Stahlrute zur Selbstverteidigung benötige. Er habe diese versehentlich mit in den Urlaub genommen. Im Anschluss konnte er weiterreisen.
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