Kreis Wesel – Winterreifenpflicht / Polizei weist auf Ende der Übergangsregelung mit M+S-Reifen ab 1. Oktober 2024 hin
In Deutschland gibt es laut §2 Abs. 3a StVO die "situative Winterreifenpflicht".
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen auf allen Rädern gefahren werden.
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten als Winterreifen nur noch Modelle mit dem "Alpine-Symbol", einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
Die Übergangsregelung mit dem alten "M+S-Piktogramm" läuft aus.
Reifen ausschließlich mit dem M+S-Symbol dürfen bei den oben genannten winterlichen Verhältnissen nicht mehr genutzt werden.
Ausnahmen gibt es u. a. für Lkw über 3,5 t und Busse, einspurige Kfz (z. B. Motorräder), Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft und motorisierte Krankenfahrstühle.
Bei Verstößen ist ein Bußgeld von 60 EUR sowie ein Punkt vorgesehen.
Bei Behinderung oder Gefährdung von anderen oder einem Unfall erhöht sich dieses stufenweise auf bis zu 120 EUR und einen Punkt.
Auch für den Halter wird ein Bußgeld in Höhe 75 EUR und ein Punkt fällig.
Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm.
Experten empfehlen jedoch aus Sicherheitsgründen mindestens 4 mm.
Außerdem sollten die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein. Der Produktionszeitraum (DOT-Nummer) befindet sich auf der Reifenflanke.
Winterreifen verkürzen bei entsprechender Witterung den Bremsweg.
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