BPOL NRW: 2.000 Euro Geldstrafe – Bundespolizei nimmt verurteilten Straftäter fest

Am gestrigen Abend (24. September) wurde ein Mann im Düsseldorfer Hauptbahnhof durch eine Streife der Bundespolizei festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf suchte nach dem Mann. Gegen 23.40 Uhr bestreiften die Bundespolizisten den Personentunnel des Düsseldorfer Hauptbahnhof, als sie den 44-jährigen Deutschen kontrollierten. Dieser gab an, keine Ausweisdokumente mit sich zu führen. Die Überprüfung seiner mündlichen Angaben bestätigte seine Identität zweifelsfrei. Weiterhin ergab die Überprüfung, dass der 44-Jährige mittels Haftbefehles durch das Amtsgericht Neuss gesucht wird. Dieses hatte den Mann im Februar 2023 rechtskräftig, wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen oder 100 Tagessätzen zu je 20,00 Euro verurteilt. Da er die geforderte Summe in Höhe von 2.000 Euro nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf verbracht. Aufgrund weiterer Straftaten war der 44-Jährige seitens der Staatsanwaltschaft Krefeld und des Amtsgerichts Neuss zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Armin Roggon Telefon: 0211/179276-150 E-Mail: armin.roggon@polizei.bund.de Bismarckstraße 108 40210 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.