BPOL NRW: Bundespolizei zieht positive Bilanz zur Allgemeinverfügung
Von 11 Uhr am Montag (23. September) bis 6 Uhr am Donnerstag hatte die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Münster erlassen. In dieser Zeit war der Besitz von jeglichen Waffen, Messern und sonstigen gefährlichen Gegenständen beim Betreten des Hauptbahnhofs verboten.
Die Bundespolizei zieht nun nach Ende des Geltungszeitraumes eine weitgehend positive Bilanz. Insgesamt wurden acht Messer und ein Tierabwehrspray sichergestellt. Bei zwei Messern handelt es sich um nach dem Waffengesetz verbotene Waffen. Schusswaffen wurden hingegen nicht festgestellt.
Trotz erfreulich moderater Feststellungszahlen wird es auch zukünftig Einsatzmaßnahmen dieser Art zur Dunkelfelderhellung geben, um für alle Bahnhofsnutzer höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Im Rahmen der verstärkten Kontrollen wurden unter anderem zwei Haftbefehle vollstreckt und drei gestohlene Handys sichergestellt.
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